allgemeine geschäftsbedingungen
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen und Fahrten, die über das Unternehmen Eventbus und Partybusbetrieb gebucht oder durch einen unserer Partner vermittelt wurden.
1. Abschluss des Vertrages
Die Anmeldung bedarf der Schriftform und muss entweder über unser Anfrageformular auf www.partybus-wetterau.de oder per Email erfolgen. Eventbus und Partybusbetrieb wird Ihre Anfragen zügig bearbeiten und bei Verfügbarkeit Ihres gewählten Paketes eine Buchungsbestätigung zusenden. Ein Vertragsabschluss kommt ausschließlich nur durch schriftliche Bestätigung des Auftraggebers zustande.
2. Leistungen
Die vertraglich vereinbarten Leistungen richten sich nach der schriftlichen Buchungsbestätigung. Jegliche Änderungen bedürfen der Schriftform und sind von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen.
3. Rücktritt des Auftraggebers
Eine Stornierung des Vertrages seitens des Auftraggebers ist jederzeit möglich. Der Rücktritt bedarf ausschließlich der Schriftform. Eventbus und Partybusbetrieb ist berechtigt, eine Stornierungspauschale als Ausfallentgelt geltend zu machen, die auf den anfallenden Buchungspreis in Prozent wie folgt berechnet wird: Bei einem Rücktritt bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bleibt die Stornierung kostenfrei. Bis 2 Wochen sind 50% und danach 75% des vereinbarten Preises zu entrichten. Bei Nichterscheinen und Stornierung nach Beginn 100% der vereinbarten Kosten. §309 BGB 5b bleibt unberührt.
4. Störung durch den Auftraggeber
Allen Anweisungen des Fahrers oder unseres Personals ist aus Sicherheitsgründen Folge zu leisten. Folgt der Auftraggeber diesen Anweisungen nicht oder stört trotz Ermahnungen erheblich den Ablauf, sodass seine Teilnahme nicht mehr vertretbar werden kann, ist die Eventbus und Partybusbetrieb berechtigt den Vertrag fristlos kündigen. Eventbus und Partybusbetrieb stehen in diesem Falle alle vertraglich vereinbarten Kosten zu 100 % zu. Schadenersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.
5. Mindestumsatz und Pauschalangebote
Sollte ein vertraglich vereinbarter Mindestumsatz nicht erreicht werden, so wird dieser dem Buchenden in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen, die mit einem Pauschalangebot gebucht wurden, erfolgt keine Gutschrift und keine Rückerstattung.
6. Rechnungseinwände
Gegen die von Eventbus und Partybusbetrieb gestellte Rechnung sind Einsprüche innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsdatum bei Eventbus und Partybusbetrieb schriftlich anzuzeigen. Spätere Einsprüche sind gegenstandslos und finden keine Berücksichtigung.
7. Ansprüche
Ansprüche wegen mangelnder Leistungen, nachträgliche Unmöglichkeit und wegen Verletzung der Nebenpflichten bedürfen der Schriftform. Der Auftraggeber muss diese innerhalb von vier Wochen nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Events gegenüber Eventbus und Partybusbetrieb geltend zu machen.
8. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet für alle entstehenden und vertraglich vereinbarten Kosten.
9. Ausfall vom Fahrzeug
Bei unseren Fahrzeugen handelt es sich um ein Fahrzeug, welches spezialangefertigt bzw. umgebaut wurde. Kurzfristige Ausfälle, Defekte oder Unfälle sind leider nicht auszuschließen. Bei Ausfall wird seitens Eventbus und Partybusbetrieb der Betrag zurückgezahlt. Darüber hinaus sind keine weiteren Ansprüche seitens Auftraggeber möglich.
10. Zahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist die darin angegebene Vorauszahlung, wenn nicht individuell vereinbart, innerhalb von zehn Tagen auf das angegebene Konto zu überweisen. Frühestens nach Eingang der vereinbarten Vorauszahlung muss die Eventbus und Partybusbetrieb seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen. Geht der Anzahlungsbetrag nicht oder nicht rechtzeitig ein, ist Eventbus und Partybusbetrieb berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist Eventbus und Partybusbetrieb berechtigt, die oben genannten Rücktrittskosten (§3 der AGB)in Rechnung zustellen. Die Preise gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, pro angefangene Stunde. Der Restbetrag ist vor Fahrtantritt / Tourbeginn oder nach Erhalt der Rechnung sofort zu begleichen.
11. Fahrzeugverschmutzungen und -beschädigungen
Die Reinigung außergewöhnlich stark verschmutzter Fahrzeuge wird dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Eventuelle Beschädigungen durch den Auftraggeber oder Dritter an und im Fahrzeug gehen in vollem Umfang zu Lasten des Auftraggebers.
12. Bildmaterial und Fotografien
Die Teilnehmer willigen unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, zu erstellen, zu vervielfältigen und zu Werbezwecken zu nutzen.
13. Gerichtsstand
Eventbus und Partybusbetrieb kann nur an dessen Sitz verklagt werden. Gerichtsstand ist Büdingen. Für den unwahrscheinlichen Fall das Klagen von Eventbus und Partybusbetrieb gegen den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Auftraggebers maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Eventbus und Partybusbetrieb maßgeblich.
14. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
Diese Bedingungen gelten, soweit nicht anderweitige Vereinbarungen in Schriftform getroffen werden. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, bleibt der Vertrag davon unberührt. Die Anwendung deutschen Rechts wird vereinbart.